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Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen e.V. - Hinweisgebersystem

 

Wichtige Informationen

Wichtige Information

Am 23. Oktober 2019 hat die Europäische Union die sogenannte „Whistleblower-Richtlinie“ (Richtlinie (EU) 2019/1937 erlassen. Darauf basierend wurde in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auf den Weg gebracht. Dieses verpflichtet sämtliche Unternehmen ab 50 Mitarbeiter dazu, einen vertraulichen, internen Meldekanal einzurichten, an den sich Mitarbeitende wenden können, um Compliance-Verstöße zu melden.

Um die Interessen seiner Mitglieder optimal zu vertreten und ressourcenintensive und haftungsgefährliche Hürden zu minimieren, hat der Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen e.V. (VVWL) als Interessenvertretung entschieden, eine neutrale Meldestelle, die die Anforderungen der oben benannten Regelungen für seine Mitglieder effizient und einfach umsetzt, zur Verfügung zu stellen. Dabei fungiert der Verband als neutrale Stelle zur Entgegennahme der Meldungen. Die Bearbeitung erfolgt dann beim zuständigen Mitarbeiter im betroffenen Unternehmen. Hierbei bietet der VVWL keine anwaltliche Begleitung und Beratung, steht aber mit der bekannten Expertise für seine Mitglieder zur Verfügung.

Mit Ihrer Meldung helfen Sie uns, Compliance in Ihrem Unternehmen und in unserer Branche zu gestalten. Bitte melden Sie über diese Plattform deshalb nur solche Fälle, die tatsächlich einen Compliance-Verstoß und damit ggf. eine strafbare Handlung darstellen. Andere Vorfälle sollten direkt mit dem Vorgesetzten oder der dafür zuständigen Abteilung gelöst werden.

Sie können sicher sein, dass Ihre Meldung absolut vertraulich behandelt wird. Sollten Sie sich dennoch dafür entscheiden, anonym melden zu wollen, achten Sie bitte darauf, dass Sie keine persönlichen Daten angeben, z. B. Ihren Namen oder Ihr Verhältnis zu den Beteiligten. Geben Sie auch keine Daten an, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen. Verwenden Sie keine technischen Geräte, die Ihnen von Ihrem Arbeitgeber gestellt werden. Achten Sie auf eine sichere Internetverbindung, dargestellt durch das Schloss-Symbol neben der Adresszeile.

Mit Klick auf den Button „Vorfall melden“ beginnen Sie Ihre Meldung. Erst mit Klick auf den Button „Fertigstellen“ auf der nächsten Seite wird Ihre Meldung abgegeben. Über den Button „Fallpostfach“ können Sie jeder Zeit mit uns in Kontakt treten. Die dafür notwendigen Zugangsdaten erhalten Sie am Ende des Meldeprozesses. Bitte notieren Sie sich diese sorgfältig. Neben der Möglichkeit, hier einen Hinweis in Textform abgeben zu können, bestehen auch die Möglichkeiten einer mündlichen Meldung unter der Telefonnummer +49 89 24881330 oder bei der externen Meldestelle beim Bundesamt für Justiz: www.bundesjustizamt.de

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an

Sven Heinz
Haferlandweg 8
48155 Münster
Tel. +49 (0)251 6061-444
heinz@vvwl.de